4 Varianten einer Krankenversicherung für Grenzgänger
Der Grenzgänger hat das Privileg, aus 4 Varianten der Krankenversicherung wählen zu können.
Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und empfehlen Ihnen den für Sie passenden Versicherungsschutz.
Folgende Parameter sind wichtig, um eine sinnvolle Auswahl zu treffen:
- Ihre persönlichen Wünsche bezüglich Leistungen, Selbstbehalt und Beitrag
- Eintrittsalter
- Einkommen (Familieneinkommen)
- Familienstand und Familienplanung
- Gesundheitszustand
Zukunftsplanung (Wohnort, berufliche Zielsetzung etc.)
Wir gehen gemeinsam mit Ihnen in die Tiefen der Versicherungsbedingungen und zeigen Ihnen Unterschiede auf, die Sie bei bloßem Vergleich von Angeboten nicht sehen können. Sie selbst entscheiden auf Grundlage der erhaltenen Informationen, für welche der 4 Varianten Sie sich entscheiden.
Kurzbeschreibung der Varianten:
Variante 1
Gesetzliche Krankenkasse Deutschland (GKV)
Sofern der Grenzgänger vor Tätigkeitsbeginn bereits gesetzlich versichert war, kann die Krankenversicherung in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft weitergeführt werden.
Der Beitrag richtet sich nach dem derzeit gültigen Beitragssatz, der durch die aktuelle Gesundheitsreform (Gesundheitsfonds) bundesweit einheitlich ist. Der ermäßigte Beitragssatz (ohne Krankentagegeld) beträgt 14,3% zzgl. der Pflegeversicherung 2,2% (für Kinderlose) oder 1,95% (mit Kindern). Somit wird zum Beispiel für einen kinderlosen, ledigen Grenzgänger ein Beitragssatz von 16,5% aus seinem Bruttoeinkommen berechnet. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze (3.750 EUR) ist dieser jedoch auf 618,75 EUR maximiert. Es ist möglich, dass manche Kassen Zusatzbeiträge erheben!
Variante 2
Gesetzliche Pflichtversicherung (CH) nach EU/EFTA-Tarif
Der EU/EFTA-Tarif nach bilateralem Abkommen ist die schweizerische Pflichtversicherung, in die der Grenzgänger eintritt, sofern er sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt. Die Entscheidung für diese variante ist während der gesamten Grenzgängertätigkeit unwiederruflich! Ein Wechsel in eine andere Variante ist daher ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Familienstandsänderung (z.B. heirat oder Geburt eines Kindes.)
Neben den Versicherungsleistungen in der Schweiz erhält der Grenzgänger ein Formular E106. Dadurch erhält der Grenzgänger bei einer deutschen GKV (Aushilfskasse) weiterhin deutsche Kassenleistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Der Beitrag wird jedoch nur an die Schweizer Kasse entrichtet.
Bei Leistungsbezug in der Schweiz bezahlen Sie eine fixe Jahresfranchise von 300 CHF plus 10% pro Rechnung (maximal 700 CHF pro Jahr). bei Leistungsbezug in Deutschland bezahlen Sie Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und weitere deutsche kassentypische Zuzahlungen.
Variante 3
Private Krankenversicherung Deutschland (PKV)
Die Private Krankenversicherung richtet sich an Grenzgänger, die eine leistungsstarke Absicherung wünschen und ihren Versicherungsschutz gerne selbst gestalten und, anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, auch garantiert haben möchten.
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand sowie nach den versicherten Leistungen und dem frei wählbaren jährlichen Selbstbehalt.
Als Grenzgänger gilt es allerdings, darauf zu achten, einen Tarif zu wählen, der mindestens den schweizerischen Grundleistungen nach KVG entspricht, um sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen zu können.
Variante 4
Grenzgängermodell - Privat CH/D
Das Grenzgängermodell ist eine Kombination aus einer Schweizer Grundversicherung auf Privatbasis (VVG) und einer hochwertigen Zusatzversicherung für zahnärztliche Leistungen und stationäre Wahlleistungen aus Deutschland.
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter under frei wahlbaren Franchise.
Das Grenzgängermodell richtet sich vor allem an jene Grenzgänger, die früher oder später einen kompletten Umzug in die Schweiz (Aufenthalter) ins Auge fassen. Mit nur geringen Änderungen kann der Versicherungsschutz auch in der Schweiz beibehalten werden.
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Ausführliche Informationen und die jeweiligen Vor- und Nachteile können Sie gerne bei uns anfordern.
(Stand Mai 2010)