Private Zusatzbausteine zum EU/EFTA-Tarif

Private Zusatzleistungen inerhalb des gesetzlichen Modells

Private Zusatztarife zu den gesetzlichen Varianten

Mit besonders günstigen Beiträgen ist das Grenzgängermodell vor allem auch für Familien erschwinglich. Denn, anders als in der gesetzlichen Krankenkasse Deutschland, sind die Beiträge nicht von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.

In Kombination mit ausgewählten privaten Zusatzbausteinen aus Deutschland, sichern Sie sich beste Leistungen beim Arzt, beim Zahnarzt und im Krankenhaus, verlassen das gesetzliche Modell aber dennoch nicht. Das gibt Ihnen die nötige Planungssicherheit auch für die Zeit nach der Grenzgängertätigkeit.

Die entscheidenden Vorteile für Sie

  • Ergänzung der gesetzlichen Leistungslücken
  • Hohe Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen
  • Beste Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus
  • Hohe Erstattung von gesetzlichen Zuzahlungen (D)
  • Hochwertiger Versicherungsschutz beim Zahnarzt (D)
  • Leistungen für gesundheitsfördernde Maßnahmen

Die Kombination der Schweizer Grundversicherung mit maßgeschneiderten Zusatzbausteinen bietet Ihnen als Grenzgänger ein hohes Maß an Leistungsplus.

Das Anrecht auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bietet Ihnen die gewünschte Sicherheit, ohne auf Privatleistungen verzichten zu müssen.

Das bieten die Privaten Zusatzbausteine

Baustein Pflegetagegeld

Im Pflegefall stehen Ihnen durch den EU-EFTA-Tarif keine Geldleistungen zur Verfügung, beispielsweise bei ambulanter Pflege durch Angehörige. Die Folgen: ein erhebliches finanzielles Risiko …

Auch bei stationärer Pflege im Pflegeheim reichen die Pflegesachleistungen der gesetzlichen Krankenkasse meist nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Fernab von der Grenzgängerthematik empfiehlt sich also grundsätzlich die Absicherung durch den Baustein Pflegetagegeld.

Der positive Nebeneffekt: Auch bei Aufgabe der Grenzgängertätigkeit und einem Stellenwechsel nach Deutschland, bleibt Ihnen der Baustein Pflegetagegeld erhalten.

Leistungsübersicht

Pflegetagegeld in der für den maßgeblichen Pflegegrad vereinbarten Höhe. (Vorschlag)

Bei ambulanter Pflege (z.B. häusliche Pflege):

Pflegegrad 1     10 € pro Tag  = 300 € im Monat
Pflegegrad 2   12 € pro Tag  = 360 € im Monat
Pflegegrad 3   20 € pro Tag  = 600 € im Monat
Pflegegrad 4   27 € pro Tag  = 810  € im Monat
Pflegegrad 5   40 € pro Tag  = 1.200 € im Monat

Bei stationärer Pflege:

Pflegegrad 1     10 € pro Tag  = 300 € im Monat
Pflegegrad 2   40 € pro Tag  = 1.200 € im Monat
Pflegegrad 3   40 € pro Tag  = 1.200 € im Monat
Pflegegrad 4   40 € pro Tag  = 1.200 € im Monat
Pflegegrad 5   40 € pro Tag  = 1.200 € im Monat
  • Einmalleistung in Höhe von 10.000 EUR bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit von mindestens Pflegegrad 2. Zusätzlich bei vereinbarter Einmalleistung: Leistung bei vorübergehender Einschränkung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (3 ‰ der vereinbarten Einmalleistung pro Tag für bis zu 90 Tage je Versicherungsfall).
  • Übernahme der Mehrkosten einer Begutachtung im Ausland (einmalig bis 2.500 EUR).
  • Leistung für die Dauer der nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit.

(Die angegebenen Summen sind als Beispiel zu sehen und sind auch mit anderen Summen versicherbar)

Die Höhe der Leistung ist unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder im Heim, durch Fachkräfte oder Familienangehörige erfolgt.

Besonderheiten:

  • Die Höhe des Tagegeldes und der Einmalleistung kann pro Tarifstufe individuell festgelegt werden.
  • Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung alle 3 Jahre um die Summe der Inflationsraten der vorangegangenen 3 Jahre, mindestens 5%.
  • Zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie zu bestimmten Ereignissen ist die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung um bis zu 20% der vereinbarten Leistung möglich.
  • Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 5.
  • Keine Wartezeiten.

 

Baustein Zahnersatz

Ein Zahnarztbesuch kann teuer werden. Egal ob Kronen, Brücken oder Implantate, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt heute nur noch ein Minimum an medizinischer Versorgung. Um hohe Eigenkosten bei Zahnersatz zu vermeiden, empfiehlt sich der Baustein Zahnersatz. Hochwertige Materialien und Implantate sind dadurch kein Wunschdenken mehr.

Dieser Baustein stockt die Leistungen für gleichartigen und andersartigen Zahnersatz auf und beinhaltet noch Leistungen für Implantate und Kieferorthopädie.

Leistungsübersicht

Zahnersatz (Regelversorgung) (D): 
100/95/85% (abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe/Bonusheft und inkl. Vorleistung der GKV)

Zahnersatz (gleichartige oder andersartige Versorgung) (D): 
90/85/75% (abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe/Bonusheft und inkl. Vorleistung der GKV)

Implantate (CH/D): 90%

Kieferorthopädie mit GKV-Vorleistung (D): 
80% für Mehrleistungen bis zu einem EB von 500 € je Kiefer bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr

Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung (CH/D): 
80% bei Behandlungsbeginn vor dem 19. Lebensjahr,  50% bei späterem Behandlungsbeginn

Leistungsbegrenzungen (CH/D): 
Generell: Nein. In den ersten 3 Versicherungsjahren: 750 € EB (erste 12 Monate), 1.500 € EB (erste 24 Monate), 3.000 € EB (erste 36 Monate). Diese entfallen bei Unfall.

Gebührenordnung (D): 
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte hinaus

Besonderheiten: 
Günstiger Beitrag durch Kalkulation ohne Alterungsrückstellung

Gebührenordnung (D): 
Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

Baustein Zahnprophylaxe

Der Baustein Zahnprophylaxe macht den Baustein Zahnersatz erst komplett. Vorsorge ist wichtig, wenn es um den Erhalt der Gesundheit geht. Das gilt auch ganz besonders für die Zähne. Von der Erstellung des Mundhygienestatus bis zur Versiegelung von kariesfreien Fissuren und der Behandlung überempfindlicher Zähne hat der Baustein Zahn-prophylaxe alles im Angebot. Dazu einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung.

Auch für Leistungen, welche die GKV nicht oder kaum noch übernimmt, sieht dieser Baustein Leistungen wie z. B. plastische Füllungen oder Wurzelbehandlungen vor.

Leistungsübersicht

Professionelle Zahnreinigung (CH/D): 
100% einmal pro Kalenderjahr

Prophylaxe (CH/D): 
100% für folgende prophylaktische Leistungen: Erstellung Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolgs, Lokale Fluodierung, Versiegelung von kariesfreien Fissuren, Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Zahnbehandlung (CH/D): 
100% bis 250 € pro KJ für: Analgosedierung (Dämmerschlaf), Narkose, Lachgas-Sedierung, Akkupunktur, Hypnose

Leistungsbegrenzungen: 
Generell: Nein. In den ersten 3 Versicherungsjahren: 750 € EB (erste 12 Monate), 1.500 € EB (erste 24 Monate), 3.000 € EB (erste 36 Monate). Entfällt bei Unfall.

Gebührenordnung (D): 
Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

Baustein Ambulant

Der Baustein Ambulant steht für individuellen und flexiblen Versicherungsschutz, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt.

Im Basis-Paket finden sich hohe Leistungen für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Auch die immer stärker zunehmenden gesetzlichen Zuzahlungen (D) sind dadurch kein Thema mehr.

Brillen oder Kontaktlinsen, Heilmittel und nicht verschreibungspflichtige Medikamente finden sich im Exklusiv-Paket.

Das Premium-Paket rundet den Versicherungsschutz mit naturheilkundlichen Leistungen wie z. B. Akupunktur, traditioneller chinesischer Medizin sowie gesundheitsfördernden Maßnahmen ab.

Leistungsübersicht

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung (D): 
Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen in folgenden Bereichen: Arznei-/Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen (CH/D): 
100% bis 500 € Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (max. Erstattung im 1 VJ: 150 Euro; max. Erstattung im 2 VJ: 300 EUR)

Sehhilfen (CH/D): 
100% bis 400 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK) (CH/D): 
100% bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühestens fünf Jahren (max. Erstattung im 1. VJ: 200 € pro Auge, max. Erstattung im 2. VJ: 400 € pro Auge)

Nicht verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel (CH/D): 
100% bis 50 € EB pro Kalenderjahr (nach ärztlicher Verordnung)

Heilmittel (z.B. Massagen, Physiotherapie) (CH/D): 
100% bis 200 € EB pro Kalenderjahr bis zum 1,15 fachen beihilfefähigen Höchstbetrag.

Privatärztliche IGEL-Leistungen (z.B. Schlafbildanalyse, Check-Up-Ergänzung) (CH/D): 
100% bis 300 € EB pro Kalenderjahr

Alternativmedizin (CH/D): 
80 % bis max. 2.500 € EB pro Kalenderjahr (einschl. Arznei-/Verbandmittel). Für Heilpraktikerleistungen und alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Schutz- und Reiseimpfungen (CH/D): 
100% bis 200 € EB pro Kalenderjahr

Aktive Präventionsmaßnahmen (für gesundheitsfördernde Maßnahmen wie z.B. Mitgliedsbeiträge in Sportstudios oder Ernährungskurse) (CH/D): 
100% bis 100 € EB pro Kalenderjahr

Gebührenordnung (D): 
Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

Baustein Stationäre Wahlleistungen

In den meisten Fällen kommt er völlig unerwartet und plötzlich: ein Notfall, der eine sofortige Überweisung in ein Krankenhaus zur Folge hat.

Im EU/EFTA-Tarif steht Ihnen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland lediglich eine sogenannte Regelversorgung zu. Auch können Sie i. d. R. nicht frei wählen, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen können.

Wenn Sie in ein Krankenhaus müssen, ist das schon unangenehm genug. In einer solchen Situation wünscht man sich zu gerne die bestmögliche medizinische Behandlung von einem Spezialisten oder sogar vom Chefarzt. Zur schnelleren Genesung benötigt man auch Ruhe, welche in einem Mehrbettzimmer nicht in jedem Fall gewährleistet ist.

Wer im Spital privatärztliche Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung wünscht, muss ohne zusätzlichen Baustein tief in die Tasche greifen.

Stationäre Wahlleistungen erleichtern Ihre Genesung. Sie liegen im Ein- oder Zweibettzimmer ruhiger und ungestörter. Zudem können Sie nicht nur den Arzt aussuchen, der Sie behandeln soll, sondern Sie haben auch eine freie Krankenhauswahl.

Leistungsübersicht

Ärztliche Leistungen
100 % für die privatärztliche Versorgung, einschließlich Chefarzt

Unterkunft
100 % für das Ein- oder Zweibettzimmer

Ersatz-Krankenhaustagegeld
25 EUR Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf die privatärztliche Versorgung und auf das Ein- und Zweibettzimmer, Kinder erhalten die Hälfte.

Krankentransport
100 % für den Krankentransport zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus

Krankenhauswahl
Freie Krankenhauswahl, einschließlich Privatkliniken

Ambulante Operationen
200 EUR Pauschale bei bestimmten ambulanten Operationen zur freien Verfügung.

Restkostenübernahme von allgemeinen Krankenhausleistungen
Restkosten können entstehen, wenn Sie ein Krankenhaus Ihrer Wahl aufsuchen, obwohl der Arzt in der Einweisung ein anderes Krankenhaus aufgeschrieben hat. Nach einer Vorleistung der GKV werden 100 % der verbleibenden Aufwendungen für die allgemeine Krankenhausleistung erstattet.

Telefon, Fernseher, Internet und Radio
Die Anschluss- und Bereitstellungskosten werden übernommen. Die Gebühreneinheiten beispielsweise für das Telefon sind nicht versichert.

Gebührenordnung
Ärztliche Leistungen werden im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. In bestimmten Fällen sind auch über den jeweiligen Höchstgrenzen liegende Aufwendungen erstattungsfähig.

Geltungsbereich
Innerhalb Europas besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland ist der Versicherungsschutz zeitlich laut AVB begrenzt.

Wartezeiten
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt u. a. bei Unfällen; die besonderen Wartezeiten (z. B. bei Entbindung und Psychotherapie) betragen 8 Monate. Entfall der Wartezeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ihr persönliches Angebot

Fordern Sie Ihr Angebot gleich an und erhalten Sie dazu weitere umfassende Informationen rund um das Arbeiten in der Schweiz. 

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