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Grenzgängerinformation

Grenzgängerinformationen

Die 4 Varianten der Krankenversicherung für Grenzgänger

Der Grenzgänger hat das Privileg, aus 4 Varianten der Krankenversicherung wählen zu können. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.

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Befreiung von der Versicherungspflicht

Der Grenzgänger hat innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Beschäftigungsbeginn die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht zu befreien..

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Abzüge in der Schweiz - Nettolohnberechnung

Durch eine Nettolohnberechnung erhalten Sie konkrete Informationen, wie hoch die Abzüge im Bereich der Sozialversicherung und der Steuerlast sind.

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Wohnen in Grenznähe

Sie suchen nach einer neuen Wohnung in Grenznähe. Teilen Sie uns Ihren Wunsch mit, wir versuchen Kontakt für Sie herzustellen.

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Rückkehr nach Deutschland

"Was passiert, wenn ich wieder in Deutschland als Arbeitnehmer arbeite?"

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Arbeitslos, was dann ?

Natürlich stellt sich oft die Frage: "Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos werde?".

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Grenzgängermodell CH/D
Die preisgünstige Alternative für Grenzgänger und werdende Aufenthalter.

EU/EFTA Tarif nach KVG
Die Schweizer Pflichtversicherung mit Kassenleistungsn in Deutschland und der Schweiz


Gebührenfreie Hotline:
0800 / 600 2004

Beratungsstelle Hochrhein

Hertener Str. 40a
79618 Rheinfelden (Baden)

Beratungsstelle Bodensee

Lohnerhofstr. 2
78467 Konstanz

Telefon: +49 7623 741 81 81
Telefax: +49 7623 741 81 80

info@kv-fuer-grenzgaenger.de

Beratungsstelle Schweiz

Am Kägenrain 1-3
4153 Reinach (BL)

Telefon: +41 61 711 68 46
Telefax: +41 61 711 68 47

info@kv-fuer-aufenthalter.ch

Beratungen können aufgrund hoher Nachfrage derzeit nur nach Vereinbarung erfolgen. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung gebührenfrei unter 0800-600 2004 an.