Rückkehr nach Deutschland
Was passiert, wenn ich wieder in Deutschland als Arbeitnehmer arbeite?
Bei Rückkehr nach Deutschland kommt es auf die versicherte Variante an.
Wenn Sie in Variante 3 (PKV) oder 4 (GG-Modell) versichert sind, können Sie diese beibehalten, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
Versicherungspflichtig sind Sie dann, wenn Ihr Einkommen aus der in Deutschland aufgenommenen Tätigkeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Diese liegt im Jahr 2010 bei 49.950 EUR.
Die vorgenannten Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Da die Gewährung von Arbeitslosengeld und auch die Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Kranken- /Pflegeversicherung entscheidend von Ihrer individuellen Situation abhängig ist, kann für die hier aufgeführten Informationen keine Gewährleistung übernommen werden. Weitergehende Auskünfte sollten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. bei einer gesetzlichen Krankenkasse einholen.
(Stand März 2009)