Ihre Vorteile
- Günstige Beiträge
- Beitrag nicht einkommensabhängig
- Behandlungen in der Schweiz und in Deutschland möglich
- Optimal für Familien
- Rückkehrrecht in die GKV
Grenzgängermodell nach EU/EFTA-Tarif
Als Grenzgänger unterliegen Sie einer obligatorsichen Versicherungspflicht, von welcher Sie sich auf Antrag mit einer entsprechenden Wohnlandpolice befreien lassen können, beispielsweise mit einer privaten Krankenversicherung aus Deutschland.
Lassen Sie sich innerhalb von 3 Monaten ab Beschäftigungsbeginn nicht von der Versicherungspflicht befreien, sind Sie mit dem gesetzlichen Grenzgängermodell nach EU/EFTA ab Beginn der Tätigkeit zu versichern.
Eine nachträgliche Befreiung der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Ausnahme: Änderung der familiären Verhältnisse wie z.B. Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.
Eine freie Wahl der Leistungen oder der jährlichen Franchise ist nicht möglich. Die versicherten Leistungen können zudem sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland durch Reformen weiter eingeschränkt werden. Auch weitere Zuzahlungen zu einzelnen Bereichen sind möglich. In Kombination mit privaten Zusatzbausteinen schließen Sie Leistungslücken und erhalten private Leistungen, ohne das gesetzliche Modell zu verlassen. Wir informieren Sie gerne über alle Möglichkeiten.
Wie funktioniert das Grenzgängermodell?
Die versicherten Leistungen
Sie können als Grenzgänger selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Sie erhalten in der Schweiz die Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
In Deutschland erhalten Sie die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.
Ihr persönliches Angebot
Fordern Sie Ihr Angebot gleich an und erhalten Sie dazu weitere umfassende Informationen rund um das Arbeiten in der Schweiz.