Das gesetzliche, bilaterale Grenzgängermodell

EU/EFTA-Tarif mit Formular S072/S1 (E106)

Grenzgängermodell nach EU/EFTA - Jetzt persönlichen Beitrag erfahren

Ihr persönlicher Beitrag:

Deutschland oder Schweiz - Sie haben die Wahl

Mit dem gesetzlichen, bilateralen Grenzgängermodell nach EU/EFTA profitieren Sie als Grenzgänger von der Wahlfreiheit beim Behandlungsort und genießen dadurch besondere Vorteile.

Sie entscheiden selbst, ob Sie sich nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz in der Schweiz oder in Deutschland über das Formular S072/S1 (E106) behandeln lassen.

Mit besonders günstigen Beiträgen ist das Grenzgängermodell vor allem auch für Familien erschwinglich. Denn, anders als in Deutschland, sind die Beiträge nicht von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. In Kombination mit ausgewählten privaten Zusatzbausteinen aus Deutschland, sichern Sie sich beste Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus, verlassen das gesetzliche Modell aber dennoch nicht. Das gibt Ihnen die nötige Planungssicherheit auch für die Zeit nach der Grenzgängertätigkeit.

BEITRAG FÜR 2026 = 164,10 CHF (bis 26 Jahre, ohne Unfall). 227,90 CHF (ohne Unfall, ab 26 Jahre). Die gesetzliche Grenzgänger-Krankenversicherung nach EU/EFTA mit Formular S072/S1 (E106). <<< JETZT INFORMIEREN >>>

Grenzgängermodell - Das Video

Die entscheidenden Vorteile für Sie

  • Günstigste Beiträge für Jugendliche und Erwachsene
  • Beitrag nicht einkommensabhängig
  • Behandlungen in der Schweiz und in Deutschland möglich
  • Optimal für Familien
  • Rückkehrmöglichkeiten in das deutsche Krankenversicherungssystem*

Gesetzlicher Versicherungsschutz in der Schweiz und in Deutschland. Und das ab 2026 für 229,70 CHF Euro im Monat (ab 26 Jahre, ohne Unfall). 

Wie funktioniert das Grenzgängermodell?

Das System S072/S1 (E106)
  • Schweizer Krankenkasse: Sie erhalten von der Schweizer Krankenkasse einen Versicherungsschein, eine Chip-Karte, sowie ein Formular S072/S1 (E106).
  • S072/S1 (E106): Das Formular S072/S1 (E106) geben Sie an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl.
  • GKV Deutschland: Die GKV tritt als „Aushilfskasse“ für Behandlungen in Deutschland ein. Erstattet werden Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.
Die Beitragszahlung
  • Schweizer Krankenkasse: Den Beitrag entrichten Sie ausschließlich an die Schweizer Krankenkasse.
  • GKV Deutschland: Beiträge an die deutsche Kasse werden nicht erbracht
Eigenanteile und Selbstbehalt
  • Schweizer Krankenkasse: Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine fixe Jahresfranchise i. H. v. 300 CHF zzgl. 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF). Zuzahlungen für Spital etc. Keine freie Wahl der Franchisehöhe.
  • GKV Deutschland: Bei Behandlungen in Deutschland gelten die für Deutschland kassentypischen Zuzahlungen wie z. B. für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus etc.

Die versicherten Leistungen

Sie können als Grenzgänger selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.

Sie erhalten in der Schweiz die Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

In Deutschland erhalten Sie die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.

Ambulante Leistungen
  • Schweizer Krankenkasse: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG.
  • GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfkasse ambulante (Sach)leistungen nach dem SGB V.
Stationäre Leistungen
  • Schweizer Krankenkasse: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG
  • GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse stationäre (Sach)leistungen nach dem SGB V
Zahnärztliche Leistungen
  • Schweizer Krankenkasse: Das Schweizer KVG kennt keine mit Deutschland vergleichbaren zahnärztlichen Leistungen und ist somit nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
  • GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse zahnärztliche (Sach)leistungen nach dem SGB V

Häufige Fragen zum Grenzgängermodell EU/EFTA

Das Grenzgängermodell bietet viele Vorteile, wirft aber auch Fragen auf.
Hier finden Sie kompakte Antworten zu Rückkehrmöglichkeiten, Leistungen und Entscheidungsgrundlagen.

Kann ich als Grenzgänger später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
  • Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich. Sie hängt jedoch von verschiedenen gesetzlichen Voraussetzungen, der persönlichen Versicherungshistorie sowie vom Alter ab. Insbesondere ab Vollendung des 55. Lebensjahres bestehen gesetzliche Einschränkungen. Ob eine Rückkehr realistisch ist, muss daher immer individuell geprüft werden.

Was hat sich ab 01.01.2026 bei der Rückkehr in die GKV geändert?

Seit dem 01.01.2026 gilt die neue Regelung des § 6 Abs. 3b SGB V.
Diese wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Personen, die zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren – also auch Personen, die über eine Schweizer Krankenversicherung oder eine andere ausländische Absicherung im Krankheitsfall verfügten – über Auslandsaufenthalte oder Beschäftigungen im Ausland gezielt wieder Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Danach kann eine Absicherung im Krankheitsfall im Ausland – beispielsweise über das Schweizer Krankenversicherungssystem im Rahmen des Grenzgängermodells – dazu führen, dass eine spätere Rückkehr in die GKV trotz grundsätzlich bestehender Versicherungspflicht ausgeschlossen bleibt.
Besonders relevant ist dies für Personen, die:

- das 55. Lebensjahr vollendet haben
- in den letzten fünf Jahren vor der Auslandsabsicherung nicht gesetzlich versichert waren
- überwiegend versicherungsfrei oder privat versichert waren

Die neue Regelung soll eine Umgehung der Altersgrenze verhindern.

Betrifft diese Gesetzesänderung auch Grenzgänger in die Schweiz?

Ja. Auch Versicherungen im Rahmen des EU/EFTA-Grenzgängermodells können unter die neue gesetzliche Regelung fallen.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine spätere Rückkehr ausgeschlossen ist. Entscheidend sind immer:

- Alter beim Wechsel

- Vorversicherungszeiten

- gesamte Versicherungshistorie

- persönliche Lebenssituation

Eine individuelle Prüfung ist daher besonders wichtig.

Ist das EU/EFTA Grenzgängermodell trotzdem sinnvoll?

Für die meisten Grenzgänger bietet das Modell weiterhin erhebliche Vorteile.

Dazu gehören unter anderem:

- häufig deutlich günstigere Beiträge

- Beitrag unabhängig vom Einkommen

- Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland und der Schweiz

- stabile und kalkulierbare Leistungen

Ob das Modell langfristig sinnvoll ist, hängt jedoch von der persönlichen Lebensplanung und Versicherungssituation ab.

Kann ich zwischen Behandlung in Deutschland und der Schweiz wählen?

Ja. Über das Formular S072/S1 (E106) haben Grenzgänger grundsätzlich die Möglichkeit, medizinische Leistungen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland in Anspruch zu nehmen.

Dadurch entsteht eine hohe Flexibilität bei der Wahl von Ärzten, Kliniken und Behandlungsorten.

Gibt es Unterschiede zwischen EU/EFTA Grenzgängermodell und privater Krankenversicherung in Deutschland?

Ja, beide Systeme unterscheiden sich deutlich.

Das EU/EFTA-Modell basiert auf dem gesetzlichen Schweizer Krankenversicherungssystem und bietet standardisierte Leistungen mit einkommensunabhängigen Beiträgen.

Die private Krankenversicherung in Deutschland ermöglicht dagegen individuell wählbare Leistungsbausteine, unterliegt jedoch anderen Beitrags- und Zugangsvoraussetzungen.

Welche Lösung besser geeignet ist, hängt stark von Alter, Einkommen, Gesundheitszustand und langfristiger Planung ab.

Für wen ist das Grenzgängermodell besonders geeignet?

Das Modell ist häufig interessant für:

- Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Tätigkeit in der Schweiz

- Familien, die Wert auf kalkulierbare Beiträge legen

- Personen mit mittlerem bis höherem Einkommen

- Grenzgänger, die Behandlungsmöglichkeiten in beiden Ländern nutzen möchten

Warum sollte ich mich vor einer Entscheidung beraten lassen?

Die Wahl des passenden Krankenversicherungssystems beeinflusst oft langfristig:

- Beitragshöhe

- Leistungsumfang

- Wechselmöglichkeiten

- spätere Rückkehrmöglichkeiten in andere Versicherungssysteme

Deshalb prüfen wir vor jeder Empfehlung individuell, wie sich verschiedene Versicherungsmodelle langfristig auf Ihre persönliche Situation auswirken können.

Ihr persönliches Angebot

Fordern Sie Ihr Angebot gleich an und erhalten Sie dazu weitere umfassende Informationen rund um das Arbeiten in der Schweiz. 

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