Das gesetzliche, bilaterale Grenzgängermodell

EU/EFTA-Tarif mit Formular S072/S1 (E106)

Grenzgängermodell nach EU/EFTA - Jetzt persönlichen Beitrag erfahren

Ihr persönlicher Beitrag:

Deutschland oder Schweiz - Sie haben die Wahl

Mit dem gesetzlichen, bilateralen Grenzgängermodell nach EU/EFTA profitieren Sie als Grenzgänger von der Wahlfreiheit beim Behandlungsort und genießen dadurch besondere Vorteile.

Sie entscheiden selbst, ob Sie sich nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz in der Schweiz oder in Deutschland über das Formular S072/S1 (E106) behandeln lassen.

Mit besonders günstigen Beiträgen ist das Grenzgängermodell vor allem auch für Familien erschwinglich. Denn, anders als in Deutschland, sind die Beiträge nicht von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. In Kombination mit ausgewählten privaten Zusatzbausteinen aus Deutschland, sichern Sie sich beste Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus, verlassen das gesetzliche Modell aber dennoch nicht. Das gibt Ihnen die nötige Planungssicherheit auch für die Zeit nach der Grenzgängertätigkeit.

BEITRAG FÜR 2025 = 156,10 CHF (bis 26 Jahre, ohne Unfall). Die gesetzliche Grenzgänger-Krankenversicherung nach EU/EFTA mit Formular S072/S1 (E106). <<< JETZT INFORMIEREN >>>

Grenzgängermodell - Das Video

Die entscheidenden Vorteile für Sie

  • Günstigste Beiträge für Jugendliche und Erwachsene
  • Beitrag nicht einkommensabhängig
  • Behandlungen in der Schweiz und in Deutschland möglich
  • Optimal für Familien
  • Rückkehrrecht in die GKV

Gesetzlicher Versicherungsschutz in der Schweiz und in Deutschland. Und das ab 2025 für 216,70 CHF Euro im Monat (ab 26 Jahre). Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse inklusive.

Wie funktioniert das Grenzgängermodell?

Das System S072/S1 (E106)
  • Schweizer Krankenkasse: Sie erhalten von der Schweizer Krankenkasse einen Versicherungsschein, eine Chip-Karte, sowie ein Formular S072/S1 (E106).
  • S072/S1 (E106): Das Formular S072/S1 (E106) geben Sie an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl.
  • GKV Deutschland: Die GKV tritt als „Aushilfskasse“ für Behandlungen in Deutschland ein. Erstattet werden Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.
Die Beitragszahlung
  • Schweizer Krankenkasse: Den Beitrag entrichten Sie ausschließlich an die Schweizer Krankenkasse.
  • GKV Deutschland: Beiträge an die deutsche Kasse werden nicht erbracht
Eigenanteile und Selbstbehalt
  • Schweizer Krankenkasse: Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine fixe Jahresfranchise i. H. v. 300 CHF zzgl. 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF). Zuzahlungen für Spital etc. Keine freie Wahl der Franchisehöhe.
  • GKV Deutschland: Bei Behandlungen in Deutschland gelten die für Deutschland kassentypischen Zuzahlungen wie z. B. für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus etc.

Die versicherten Leistungen

Sie können als Grenzgänger selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.

Sie erhalten in der Schweiz die Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

In Deutschland erhalten Sie die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.

Ambulante Leistungen
  • Schweizer Krankenkasse: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG.
  • GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfkasse ambulante (Sach)leistungen nach dem SGB V.
Stationäre Leistungen
  • Schweizer Krankenkasse: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG
  • GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse stationäre (Sach)leistungen nach dem SGB V
Zahnärztliche Leistungen
  • Schweizer Krankenkasse: Das Schweizer KVG kennt keine mit Deutschland vergleichbaren zahnärztlichen Leistungen und ist somit nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
  • GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse zahnärztliche (Sach)leistungen nach dem SGB V

Ihr persönliches Angebot

Fordern Sie Ihr Angebot gleich an und erhalten Sie dazu weitere umfassende Informationen rund um das Arbeiten in der Schweiz. 

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