Gesetzliche Pflichtversicherung nach EU/EFTA-Tarif
Sofern Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, sind Sie in diesem Modell versichert. Sie erhalten sowohl Kassenleistungen in der Schweiz, als auch in Deutschland. Die Entscheidung für diese Variante ist während der gesamten Grenzgängertätigkeit unwiderruflich. Ein Wechsel in eine andere Variante ist ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Familienstandsänderung (z.B. Heirat oder Geburt eines Kindes.
Eine Wahl der Leistungen oder der jährlichen Franchise ist ebenfalls nicht möglich. Die versicherten Leistungen können sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland durch Reformen weiter eingeschränkt werden. Auch weitere Zuzahlungen zu einzelnen Bereichen sind möglich.
Wie funktioniert das System nach E106?
1.) Sie erhalten von der Schweizer Krankenkasse einen Versicherungsschein, eine Chip-Karte und ein Fomrular E-106.


2.) Das Formular E106 geben Sie an Ihre bisherige / frühere deutsche gesetzliche Krankenkasse (z.B. AOK, DAK etc.)


3.) Die deutsche gesetzliche Krankenkasse tritt als "aushelfende Stelle" für Behandlungen in Deutschland ein.

Sie haben somit 2 Krankenkassenkarten. Mit der Schweizer Karte sind Behandlungen in der Schweiz zu Schweizer Kassenleistungen (KVG) abgedeckt, mit der deutschen Karte, erhalten Sie Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Im jeweiligen Land sind auch die entsprechenden Eigenanteile zu entrichten.



Den Beitrag entrichten Sie ausschliesslich an die Schweizer Krankenkasse. Beiträge an die aushelfende Kasse aus Deutschland werden nicht erbracht.
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